Der Energiepass

 

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis hilft bei der Bewertung eines Gebäudes hinsichtlich des Energieverbrauchs. Sein Einsatz ist in der EnEV geregelt. Er bietet eine Orientierungshilfe für Mieter hinsichtlich der Frage des Energieverbrauchs und für Eigentümer gibt er Empfehlungen zur Modernisierung.

 

Bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ist der Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 für alle Wohngebäude Pflicht.

 

Neubauten und sanierte Altbauten mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, brauchen den Bedarfsausweis. Alle anderen Eigentümer können entscheiden, ob sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen.

 

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis analysiert ausführlich den energetischen Zustand des Gebäudes (Dach, Wand, Fenster, Heizung) und gibt Empfehlungen zur Modernisierung. Er zeigt auf einer Farbskala von grün bis rot den Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Empfohlen wird bei der Erstellung auf jeden Fall eine Vor-Ort-Besichtigung des Hauses durch einen Experten zur fachlichen Begutachtung.

 

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der Bewohner der letzten drei Jahre. Er ist damit abhängig vom individuellen Heizverhalten, Klimaschwankungen (z. B. harter Winter) und Beheizung der umliegenden Wohnungen. Es gibt eine Farbskala für Heizung und Warmwasser sowie eine Farbskala für den Stromverbrauch.